Whistleblowing

  1. Informationen gem. § 10 Abs. 1 HinweisgeberInnenschutzgesetz (HschG)

  2. Hinweise auf Rechtsverletzungen

    Hinweisgeber:innen sind eingeladen, Hinweise auf Rechtsverletzungen betreffend die in § 3 HschG genannten Bereiche (z.B. Vergabewesen, Produktsicherheit, Umweltschutz, Datenrecht, Korruption oder Bestechung) an die interne Meldestelle whistleblower@hainzl.at zu übermitteln. Der Eingang der Meldung wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Eine finale Rückmeldung nach Bearbeitung und eingehender Prüfung der Hinweise erfolgt innerhalb von drei Monaten.